Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgeber
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hightechagenda.bayern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Diese Website ist mit der Bayerischen E-Government-Verordnung BayEGovV §1 Abs 2 vom 8. November 2016 wegen des folgenden Verfahrensstands teilweise vereinbar:
In einem gewissenhaften und vollständigen Selbsttest wurden keine Abweichungen vom geforderten Niveau der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 festgestellt. Insbesondere wurden Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache integriert. Das endgültige Prädikat „vollständig vereinbar” wird von einem unabhängigen Gutachter vergeben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.03.2023 auf Basis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102′ in Form einer vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst durchgeführten Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.04.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auftreten oder bemerkt werden, so können die Mängel dem Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst per Email mitgeteilt und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorplatz 2
80333 München
Telefon: +49 (0)89 2186-0
Email: poststelle@stmwk.bayern.de
Durchsetzungsverfahren
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Landesamt) überwacht nach Maßgabe der nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassenen Durchführungsrechtsakte die Einhaltung der Verpflichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 3 und § 2.
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit nach § 2 Satz 2 innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung nach Abs. 1 gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn der Nutzer geltend macht, dass sich ein nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Verpflichteter zu Unrecht auf eine Ausnahme nach § 1 Abs. 4 beruft.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Kundenservice
Telefon +49 (0)89 2129-111
Telefax +49 (0)89 2129-1113
E-Mail service@geodaten.bayern.de